Der nachfolgende Artikel hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde keiner juristischen Prüfung unterzogen. Er soll eine Übersicht schaffen und ein Gefühl für die Komplexität des Themas vermitteln.
Natürlich sollte schon vor dem Markendesign abgeklärt werden, ob bereits ein Produkt oder eine Firma mit dem gleichen Namen oder Aussehen auf dem Markt existiert. Denn meist ist das Ziel eine
möglichst eigenständige und erkennbare Marke zu kreieren, die sich langfristig und erfolgreich am Markt behaupten kann.
Die Antwort auf Ihre Frage "Soll ich meine Marke schützen?" ist natürlich immer ein «JA». Jedoch stellt sich die Frage, wie die Marke geschützt werden soll. Manchmal genügt das Copyright ©
zusammen mit dem Nutzungsrecht und manchmal ist die eingetragene Marke ® die beste Lösung.
Ob eine Marke schützenswert ist liegt im Ermessen des Inhabers der entsprechenden Nutzungsrechte. Der Wert einer Marke steigt natürlich mit der Marktpräsenz und dem Erfolg und auch mit
den Investitionen, die man für den Aufbau derselben tätigt.
Zu bedenken ist, dass falls eine ältere eingetragene Marke existiert, allenfalls eine Markenrechtsverletzung vom Inhaber geltend gemacht werden könnte. Dies hat natürlich juristische Konsequenzen und führt leider meist dazu, dass der ganze Aufwand für den Aufbau und die Einrichtung der Marke nochmals gemacht werden muss. Dies passiert zwar eher selten, ist aber dafür umso ärgerlicher, falls es soweit kommt.
Im Kennzeichenrecht geniesst ein älteres Zeichen grundsätzlich Vorrang gegenüber einem jüngeren. Bei Kollisionen zwischen Kennzeichen, die in ein Register eingetragen werden (z.B. Marken und Firmen), hat das zuerst eingetragene Zeichen Vorrang (Eintragungspriorität), bei nicht registrierten Zeichen (z.B. Namen und Geschäftsbezeichnungen) das zuerst gebrauchte (Gebrauchspriorität). Nicht immer sind die Verhältnisse aber so klar. Kollisionen müssen grundsätzlich immer individuell beurteilt werden:
Kollisionen zwischen registrierten Kennzeichen
Kollisionen zwischen registrierten und nicht registrierten Kennzeichen
Konflikte zwischen nicht registrierten Kennzeichen einerseits und registrierten Kennzeichen andererseits müssen jeweils unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten gelöst werden. In der Regel gilt1:
Eine Marke ist ein Zeichen, das Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens Kennzeichnet, so dass diese von denjenigen eines anderen Unternehmens unterschieden werden können – z.B.
Schriftzüge, Produkte-, Firmennamen oder Logos.
Siehe dazu: kmu.ige.ch
Wortmarke · Bildmarke · kombinierte Marke
a) Urheberrecht (Copyright ©)
b) Nutzungsrecht
c) Markenschutz ®
d) Handelsregister Eintrag (Firmen)
Er entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, d.h. es sind keine Formalität oder die Hinterlegung erforderlich. d.h. das Urheberrecht (Copyright) gehört z.B. bei der Gestaltung eines Logos (Marke) automatisch dem Designer.
Das Urheberrecht unterteilt sich in die Kategorien «Urheber-Persönlichkeitsrechte (droit moral)» und «Verwendungsrechte»
Es kann teilweise vertraglich abgetreten werden. Urheberpersönlichkeitsrechte gelten als nicht übertragbar!
D.h. Farbe, Form und Wortlaut dürfen ohne Einwilligung durch den Besitzer des Copyrightes nicht geändert werden.
Das Urheberrecht schützt die Form (Ausdruck) und nicht dessen Inhalt, wohingegen das Patent eine technische Lösung zu einem konkreten technischen Problem schützt. – Die Kumulation
verschiedener Schutztitel ist möglich, aber jedes dieser Systeme schützt einen anderen Aspekt der zu beurteilenden Innovation:
Dieses ist Bestandteil des Urheberrechtes. Somit entsteht das Recht zur Verwendung auch automatisch mit der Schaffung eines Werkes
Dieses ist z.B. bei nach der Gestaltung eines Logos dauch im Besitz des Designers (Grafikers) und wird normalerweise vertraglich an den Kunden übertragen.
Je nach Unternehmensform gilt der Firmenschutz in der ganzen Schweiz oder nur am Eintragungsort. Kosten für den Handelsregister Eintrag variieren je Wahl des Dienstleisters
Als Inhaber einer Schweizer Marke kann er Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder vergleichbare Waren oder Dienstleistungen zu verwenden – und zwar in
der gesamten Schweiz.
Der Schutzvermerk ® darf nur einer Marke angebracht werden, wenn diese in der Schweiz eingetragen ist.
Die elektronisch Anmeldung ist hier möglich: e-trademark.ige.ch (Konflikte mit bereits
angemeldeten Marken werden dabei nicht überprüft!)
Siehe dazu: ige.ch
a) Kostenlose Markenrecherchen im Internet
b) Kostenpflichtige Markenrecherche
bei der Registrierungsstelle für .CH Domainnamen: nic.ch
im Schweizerischen Handelsregister: zefix.ch
im Markenregister des IGE – in d. Schweiz eingetragene Marken: swissreg.ch
im Markenregister für Firmen – internationale Marken mit Schutz für die Schweiz: wipo.int
Dienstleistung des IGE – Marken, Patent-, Technologierecherche im In- u. Ausland;
ip-search.ch · Kosten
Markenanwälte: ipi.ch (Anwälte)
weitere Markenberater: ipi.ch
euromaier® · Das Team von euromaier® betreut seit über 20 Jahren in erster Linie KMUs in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Ob Sie eine Markenrecherche mit der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit oder der Konfliktgefahr mit Dritten benötigen, oder allgemeine Fragen zum Markenschutz haben, euromaier® bietet Ihnen professionelle und individuelle Unterstützung. Weitere Informationen und unsere Kontaktdaten finden Sie auf www.euromaier.ch.